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A2A/a2a

A2A ist die Bezeichnung für „Administration-to-Administration“. In diesem A2A-Sektor kooperieren staatliche Stellen untereinander. Das sind Behörden und ebenfalls öffentliche Einrichtungen. Diese Kooperation kann gegebenenfalls mit ausländischen Behörden stattfinden. Die Einsatzmöglichkeiten einer Kooperation laufen vielmals im Hintergrund ab. Als Abstimmung zur Unterstützung von Verbrauchern und Unternehmen bei deren Aktivitäten im Handel. Also um Firmendaten und andere Informationen standardisiert bereitzustellen. Solche Kooperationen stellen hauptsächlich eine Verlängerung der B2A- und A2C-Aktivität staatlicher Stellen dar. Ein praktischer Handel kommt im engeren Sinne zwischen den Staaten nicht zustande.

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