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Der BGH hat entschieden – was passiert mit Websites, deren Namen Tippfehler enthalten?

Der BGH hat entschieden – was passiert mit Websites, deren Namen Tippfehler enthalten?

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Man sollte meinen, wenn man eine solche Adresse registrieren lässt, passt man besonders gründlich auf. Dennoch passiert es – es sind Seiten am Netz, deren Name Tippfehler enthält.

Doch es gibt auch noch eine andere Variante, nämlich die, dass Betreiber von Seiten auf die Versehen beim Aufrufen einer Internetseite spekulieren, und dort ihre Werbung platzieren. Eine Tippfehler-Seite ist also bei Weitem nicht immer ein Versehen.

Solche beabsichtigten „Tippfehler-Domains“ haben nun den Bundesgerichtshof beschäftigt. Das Betreiben einer solchen Adresse ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings sollten die Vorschriften des Wettbewerbsrechts eingehalten werden. Laut der Richter würde der Geschäftsbetrieb gestört, wenn jemand die eigentlichen Interessenten auf diese Art und Weise abfängt und dadurch sei dies eine unlautere Behinderung.

Rechtsdschungel Internet

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Eine Revision kam von einem Betreiber einer solcher Adresse, nämlich der wetteronlin.de. Der 1. Zivilsenat des Gerichtes hat das bereits gefällte Urteil des Oberlandesgerichts Köln von 2012 teilweise aufgehoben. Damals hatten die Kölner entschieden, dass die Registrierung dieser Adresse die Namensrechte des Betreibers von wetteronline verletzt. Doch genau dies sahen die Richter des BGH nun anders. Die Tippfehler-Domain muss nicht aus dem Netz verschwinden. Allerdings gab es dort bisher die Weiterleitung zu einer Seite über private Krankenversicherungen, die dem Inhaber Werbeeinnahmen einbrachte. Diese Verlinkung muss gelöscht werden.

Außerdem sind die Richter der Meinung, dass es einen Unterschied macht, ob der irrtümlich auf einer Seite gelandete Nutzer erkennen kann, dass er auf einer versehentlich aufgerufenen Seite ist oder nicht.

Von den Betreibern der rechtmäßigen Seite wetteronline gab es teilweise zufriedene Reaktionen. Denn es sei klar geworden, dass es nicht erlaubt ist, einen Trittbrettfahrer –Domain zu nutzen. Doch Experten sehen in dem Urteil keine klare Verhaltensrichtlinie. Es wird weiterhin schwierig bleiben, solche Fälle zu entscheiden. Wie in anderen Ländern üblich, sollte es in Deutschland ein Schiedsgericht für solche Fälle geben, meinen die Experten – doch dies ist nicht in Sicht.

Bildquelle: © S.Hofschläger / PIXELIO
Bildquelle: © Tony Hegewald / PIXELIO