Wie gut schützt ein rechtssicheres Impressum?
Es ist kein Zufall, dass auf jeder Webseite ein Impressum vorhanden sein muss, der Webseitenbetreiber ist verantwortlich für sämtliche Texte und Bilder die auf einer Webseite öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Wort Impressum ist aus dem Lateinischen übernommen und bedeutet etwa so viel wie „das Eingedruckte“ und bezog sich zu dieser Zeit auf Bücher. Damals wurde der Herausgeber von einem Buch für dessen Inhalt verantwortlich gemacht. In der heutigen Zeit in der eine Webseite gleich nach Online-Stellung weltweit betrachtet werden kann, ist es umso wichtiger zu wissen, wer für diese Veröffentlichung verantwortlich ist. Dies wurde im Telemediengesetz so festgelegt.
Laut diesem Telemediengesetz sind jedoch lediglich Webseiten von Privatpersonen in der Pflicht ein Impressum anzugeben. Hier ist wenig Spielraum für die Auslegung von privat oder gewerblich. Wird zum Beispiel auch nur eine Fremdwerbung mit veröffentlich zum Beispiel über Google AdSense, wird die entsprechende Seite bereits als gewerblich betrachtet. So ist es natürlich ganz klar, dass alle Seiten die Waren oder Dienstleistungen in die Kategorie gewerbliche Webseiten fallen.
Sich mit einem korrekten Impressum schützen
Geldbussen bis zu 50.000 Euro sind möglich wenn jemand gegen die Impressumpflicht verstösst, das ist jedoch theoretisch. Eher wahrscheinlicher ist, dass erst eine Abmahnung ins Haus flattert, aber auch das ist schon unangenehm und muss nicht sein. Meistens werden solche Tatbestände durch neidische Mitbewerber zur Anzeige gebracht. Muss zur Lösung des Konfliktes ein Anwalt beigezogen werden, können zusammen mit der Abmahngebühr doch schnell mal einige hundert wenn nicht tausende Euro anfallen. Eine Seite ohne korrektes Impressum online zu stellen ist keine gute Idee, früher oder später dürfte Ungemach anstehen. Auf der Startseite und auch auf jeder Unterseite sollte der Link (Impressum) zum Impressum gut sichtbar eingefügt sein. Es versteht sich, dass auch hier nicht gemogelt werden darf, diese Angaben müssen der Wahrheit entsprechen.
Klare Kontaktdaten sind zwingend
Der Webseiten-Besucher muss wissen können, wer für die Webseite verantwortlich und für die rechtlichen Belange zuständig ist. Eine Postfachadresse und eine Mailadresse reichen nicht aus. Name, Vorname, genaue Wohnadresse und auch die Telefonnummer muss klar ersichtlich sein. Wer über ein Faxgerät verfügt kann auch diese Nummer noch angeben. Schon alleine diese Impressumspflicht gibt eine gewisse Sicherheit, dass möglichst nur rechtlich einwandfreie Webseiten online gestellt werden. Ist die Webseite Gesetzeskonform braucht man sich nicht zu verstecken, es wäre auch falsch sich zu genieren seine Daten wahrheitsgetreu zu veröffentlichen. Personen die Umsatzsteuerpflichtig sind, müssen auch diese Nummer im Impressum angeben. Persönliche Steuerdaten sind davon natürlich ausgenommen. Journalistische oder auch redaktionelle Inhalte wie zum Beispiel ein Blog müssen nach § 55 Abs. 2 des Rundfunkstaatsvertrags ebenfalls deklarieren wer für diesen Teil der Webseite verantwortlich ist. Das kann der Webseitenbetreiber oder auch eine aussenstehende Person sein.
Welche Regeln treffen auf welche Webseiten zu?
Zeichnet eine Webhosting-Firma verantwortlich muss nebst Firmennamen auch die Rechtsform im Impressum angegeben werden, also ob es sich um eine AG, GbR oder eine GmbH handelt. Der Vorstand oder der Geschäftsführer muss bei einer AG namentlich eingetragen sein. Bei einer GbR hingegen müssen alle Gesellschafter die vertretungsberechtigt sind namentlich aufgeführt werden. Es gibt auch Rechtsformen die Auskunft über das Stammkapital geben müssen. Ist dies der Fall müssen diese Angaben auch in einem Impressum geführt werden. Bei Webseiten von Vereinen muss der aktuelle Vorstand namentlich eingesetzt werden.
Selbständig Erwerbende
Es gibt Berufsgruppen wie etwa Versicherungsmakler oder auch Immobilienmakler die auf selbständiger Basis arbeiten. Alle Tätigkeiten die staatliche Genehmigungen brauchen um aktiv zu werden müssen immer auch die dazugehörende Aufsichtsbehörde mit angeben. Also Name, Adresse, Telefonnummer der zuständigen Aufsichtsbehörde muss im Impressum aufgeführt werden.
Was ist mit Datenschutz und dem Haftungsausschluss?
Diese zwei Kriterien müssen nicht zwingend im Impressum vorhanden sein, dazu kann eine separate Seite angelegt werden. So kann sich der Webseitenbetreiber mit dem Haftungsausschluss dagegen absichern, dass alles was auf verlinkten Seiten nichts mit seiner Webseite zu tun hat und er absolut keinen Einfluss auf solche Seiten hat und jegliche Haftung vollumfänglich ablehnt. Mit einer Datenschutzerklärung werden die Webseitenbesucher explizit darauf hingewiesen, dass der Webseitenbetreiber auf seiner Seite Share-Buttons eingebaut hat, die das Teilen der Seite über die öffentlichen Netzwerke wie etwa Twitter oder auch Facebook ermöglichen. Weiter wird Google Analytics verwendet, und somit einige Daten der Besucher automatisch erfasst werden.