Telekom Konkurrenten machen gegen die Vectoring-Entscheidung mobil
Die von der Bundesnetzagentur getroffene Vectoring-Entscheidung hat dazu geführt, dass Konkurrenzunternehmen der deutschen Telekom rechtlich dagegen vorgehen. Ein Eilverfahren soll darüber hinaus den fortschreitenden Vectoring-Ausbau zunächst stoppen. Diese Information hat der BREKO-Verband herausgegeben.
Der vorherrschende Konflikt in Bezug auf den Vectoring-Ausbau den die Deutsche Telekom vorantreibt wurde durch die endgültige Entscheidung Anfang September seitens der Bundesnetzagentur jedoch nicht beigelegt. Vielmehr hat sie sogar dazu geführt, dass, laut BREKO Branchenverband, eine Gruppe von alternativen Konkurrenzunternehmen der Telekom, rechtlich gegen die sogenannte Vectoring-II-Entscheidung vorgehen wird. Heute, am 30.September, wird demnach eine Klage eingereicht. Gerichtsstand ist das Verwaltungsgericht in Köln. Ziel der Wettbewerber ist es die Entstehung eines Quasi-Monopols auf Seiten der Deutschen Telekom zu verhindern. Im Hinblick auf den Vectoring-Ausbau auf dem gesamten Gebiet der Kabelverzweiger sowie der Hauptverteiler und deren Nahbereichen soll diese bevorstehende Vormachtstellung unterbunden werden.
Eilverfahren zur Verhinderung des geplanten Vectoring-Ausbaus
Die Gruppe der Kläger setzt sich anscheinend aus City-Carriern, Stadtwerken und großen Netzbetreibern zusammen. Dazu gehört auch das namhafte Unternehmen EWE und mehr als 15 andere Betriebe. Das Eilverfahren soll in naher Zukunft beantragt werden. So soll es noch vor dem Stattfinden der Hauptverhandlung realisierbar sein der Deutschen Telekom den fortschreitenden Ausbau zu untersagen. Dieses Verbot würde eine einstweilige Anordnung ermöglichen. Diese wäre bis zu einem finalen Gerichtsurteil gültig. Bis dahin könnten ohne Probleme einige Jahre vergehen. In dieser Zeit hätte die Telekom die Möglichkeit Fakten zu schaffen die dann unumkehrbar wären. Dies gilt es von Seiten der Mitbewerber zu verhindern. Im konkreten Fall würde die vorherrschende Entscheidung, welche die Bundesnetzagentur getroffen hat damit außer Kraft gesetzt werden solange kein Gerichtsurteil vorliegt.
Die weiteren Anbieter und Netzbetreiber bemängeln, dass im Zuge eines Glasfaserausbaus auf der gesamten Fläche und damit auch in ländlichen Regionen problematisch werden würde sollten die Nahbereiche, welche dichter besiedelt sind nicht mit in die Vorgehensweise integriert werden. In diesem Fall würde der Ausbau wirtschaftlich unrentabel werden. Zudem wäre das virtuelle Vorleistungsprodukt, welches den alternativen Anbietern vorliege in keinster Weise mit dem Produkt der Teilnehmeranschlussleitung zu vergleichen.
BREKO: Flächendeckender Glasfaserausbau ist ohne zusätzliche alternative Netzbetreiber unmöglich!
Der BREKO möchte sich gegen die Vorgehensweise der Telekom wehren. Diese sieht vor das die Wettbewerber auf dem Gebiet der physischen Infrastruktur verdrängt werden sollen. Darüber hinaus weigert sich die Telekom in Bezug auf die Bereitstellung von wettbewerbsfähigen Vorleistungsprodukten.
Daher wäre eine Umsetzung des flächendeckenden Glasfaserausbaus ohne den Einsatz von alternativen Netzbetreibern nicht möglich. Statt vernünftige Rahmenbedingungen zu gewährleisten würden von Seiten des Regulierers zusätzliche Hürden geschaffen. Diese Grundlage würde dazu führen, dass nur der Rechtsweg als Mittel der letzten Wahl übrig bliebe. Diese Aussagen stammten vom Geschäftsführer der BREKO, Dr. Stephan Albers. Norbert Westfal, der Präsident der BREKO mahnt sogar an, dass die durch die Bundesnetzagentur getroffene Entscheidung sogar den Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland behindern würde.
Es ist geplant Glasfasernetze zu überbauen. Diese Planung kritisiert der BREKO. Es sei Aufgabe der Politik den zukunftsweisenden Ausbau des Netzes unter der Verwendung von direkten Glasfaseranschlüssen zu ermöglichen und zu bestimmen. Als Konsequenz wäre es die Pflicht der Bundesnetzagentur das Regierungsregime diesem Ziel unterzuordnen. Dr. Stephan Albers, der Geschäftsführer der BREKO appelliert an die Verantwortlichen, dass ein Überbau von hochleistungsfähigen Infrastrukturen in jedem Fall verhindert werden müsse.